502-PS

Sonderbehandlung außerhalb des Lagers

Geheime Reichssache!

Anlage 2.

Amt IV

Berlin, den 17. Juli 1941

Richtlinien
für die in die Stalags abzustellenden Kommandos
des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD.

Die Abstellung der Kommandos erfolgt nach der Vereinbarung zwischen dem Chef der Sicherheitspolizei und des SD. und dem OKW. vom 16.7.41 (siehe Anlage 1).

Die Kommandos arbeiten aufgrund besonderer Ermächtigung und gemäß der ihnen erteilten allgemeinen Richtlinien im Rahmen der Lagerordnung selbständig. Es ist selbstverständlich, daß die Kommandos mit dem Lagerkommandanten und dem ihm zugeteilten Abwehroffizier engste Fühlung halten.

Aufgabe der Kommandos ist die politische Überprüfung aller Lagerinsassen und die Aussonderung und weitere Behandlung

a) der in politischer, krimineller oder in sonstiger Hinsicht untragbaren Elemente unter diesen,

b) jener Personen, die für den Wiederaufbau der besetzten Gebiete verwendet werden können.

Für die Durchführung ihrer Aufgabe können den Kommandos Hilfsmittel nicht zur Verfügung gestellt werden. Das "Deutsche Fahndungsbuch", die "Aufenthaltsermittlungsliste" und das "Sonderfahndungsbuch "UdSSR" werden sich in den wenigsten Fällen als verwertbar erweisen; das "Sonderfahndungsbuch "UdSSR" ist deshalb nicht ausreichend weil nur ein geringer Teil der als gefährlich zu bezeichnenden Sowjetrussen darin aufgeführt ist.

Die Kommandos müssen sich daher nach ihrem Fachwissen und Können auf eigene Feststellungen und selbsterarbeitete Kenntnisse stützen. Deshalb werden sie mit der Durchführung ihrer Aufgabe erst dann beginnen können, wenn sie entsprechendes Material zusammengetragen haben.

Für ihre Arbeit haben die Kommandos, soweit als möglich, sich zunächst und auch in der Folge die Erfahrungen des Lagerkommandanten zunutze zu machen, die diese aus der Beobachtung der Gefangenen und aus Vernehmungen von Lagerinsassen inzwischen gesammelt haben.

Weiter haben die Kommandos von Anfang an bemüht zu sein, unter den Gefangenen auch die zuverlässig erscheinenden Elemente, und zwar gleichgültig, ob es sich dabei um Kommunisten handelt oder nicht, herauszusuchen, um sie für ihre nachrichtendienstlichen Zwecke innerhalb des Lagers und, wenn vertretbar, später auch in den besetzten Gebieten dienstbar zu machen.

Es muß gelingen, durch Einsatz solcher V-Personen und unter Ausnutzung aller sonst vorhandenen Möglichkeiten zunächst unter den Gefangenen alle auszuscheidenden Elemente Zug um Zug zu ermitteln. Durch kurze Befragung der Festgestellten und evtl. Befragung anderer Gefangener haben sich die Kommandos in jedem Fall endgültige Klarheit über die zu treffenden Maßnahmen zu verschaffen.

Die Angabe eines V-Mannes gilt ohne weiteres nicht, einen Lagerinsassen als verdächtig zu bezeichnen. Vielmehr muß irgendwie nach Möglichkeit eine Bestätigung erreicht werden.

Vor allem gilt es ausfindig zu machen:

alle bedeutenden Funktionäre des Staates und der Partei, insbesondere
Berufsrevolutionäre,
die Funktionäre der Komintern,
alle maßgebenden Parteifunktionäre der KPdSU. und ihrer Nebenorganisationen in den Zentralkomitees, den Gau- und Gebietskomitees,
alle Volkskommissare und ihre Stellvertreter,
alle ehemaligen Polit-Kommissare in der Roten Armee,
die leitenden Persönlichkeiten der Zentral- und Mittelinstanzen bei den staatlichen Behörden,
die führenden Persönlichkeiten des Wirtschaftslebens,
die sowjetrussischen Intelligenzler,
alle Juden,
alle Personen, die als Aufwiegler oder fanatische Kommunisten festgestellt werden.

Nicht minder wichtig sind, wie bereits erwähnt, die Feststellungen jener Personen, die für den Neuaufbau, die Verwaltung und Bewirtschaftung der eroberten russischen Gebiete Verwendung finden können.

Schließlich müssen solche Personen, die zum Abschluß weiterer Ermittlungen, gleichgültig, ob polizeilicher oder sonstiger Art, und zur Klärung allgemein interessierender Fragen noch gebraucht werden, sichergestellt werden. Darunter fallen insbesondere alle die höheren Staats- und Parteifunktionäre, die aufgrund ihrer Stellung und ihrer Kenntnisse in der Lage sind, Auskunft über Maßnahmen und Arbeitsmethoden des sowjetrussischen Staates, der Kommunistischen Partei oder der Komintern zu geben.

Bei den zu treffenden Entscheidungen ist schließlich auch auf die völkische Zugehörigkeit Bedacht zu nehmen.

Jede Woche gibt der Leiter des EK. mittels FS. oder Schnellbriefes an das Reichssicherheitshauptamt einen Kurzbericht. Dieser hat zu enthalten:

1) Kurze Schilderung der Tätigkeit in der vergangenen Woche,

2) Zahl der endgültig als verdächtig anzusehenden Personen (Zahlenangabe genügt),

3) Namentliche Benennung der als

Funktionäre der Komintern,
maßgebende Funktionäre der Partei, Volkskommissare,
Pol-Kommissare,
leitende Persönlichkeit

festgestellten Personen mit kurzer Beschreibung ihrer Stellung

4) Zahl der als unverdächtig zu bezeichnenden Personen

a) Kriegsgefangene,
b) Zivilpersonen.

Aufgrund dieser Tätigkeitsberichte werden sodann vom Reichssicherheitshauptamt die zu treffenden weiteren Maßnahmen umgehendst mitgeteilt.

Für die aufgrund dieser Weisung sodann sukzessiv zu treffenden Maßnahmen haben die Kommandos bei der Lagerleitung die Herausgabe der betreffenden Gefangenen zu beantragen.

Die Lagerkommandanturen sind vom OKW. angewiesen, derartigen Anträgen stattzugeben (siehe Anlage 1).

Exekutionen dürfen nicht im Lager oder in unmittelbarer Umgebung des Lagers durchgeführt werden. Befinden sich die Lager im Generalgouvernement in unmittelbarer Nähe der Grenze, so sind die Gefangenen zur Sonderbehandlung möglichst auf ehemals sowjetrussisches Gebiet zu verbringen.

Sollten aus Gründen der Lagerdisziplin Exekutionen erforderlich sein, so hat sich dieserhalb der Leiter des EK. an den Lagerkommandanten zu wenden.

Über die durchgeführten Sonderbehandlungen haben die Kommandos Listen zu führen; sie müssen enthalten:

Lfd. Nummer,
Familien- und Vorname, Geburtszeit und -ort, militärischer Dienstgrad, Beruf,
letzter Wohnort,
Grund der Sonderbehandlung,
Tag und Ort der Sonderbehandlung (Zettelsammlung).

Hinsichtlich der durchzuführenden Exekutionen, des möglichen Abtransportes von zuverlässigen Zivilpersonen und des Abschubes etwaiger V-Personen für die Einsatzgruppe in die besetzten Gebiete hat sich der Leiter des EK. in Verbindung zu setzen mit dem Leiter der örtlich nächstgelegenen Stapo(leit)stelle bezw. mit dem Kommandeur der Sicherheitspolizei und des SD. und über diesen mit dem Chef der betreffenden Einsatzgruppe in den besetzten Gebieten.

Derartige Mitteilungen sind grundsätzlich nachrichtlich an das Reichssicherheitshauptamt, IV A 1, durchzugeben.

Hervorragendes Auftreten in und außer Dienst, bestes Einvernehmen mit den Lagerkommandanten, sorgfältige Überprüfungsarbeit wird den Leitern der EK.'s und allen Angehörigen zur besonderen Pflicht gemacht.

Die Angehörigen der EK.'s haben sich der besonderen Bedeutung der ihnen gestellten Aufgaben stets bewußt zu sein.

Quellen:

Siehe auch:

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