31.8.1939
Weisung Nr. 1 für die Kriegführung
Berlin, den 31.8.1939
1. Nachdem alle politischen Möglichkeiten erschöpft sind,
um auf friedlichem Wege eine für Deutschland unerträgliche
Lage an seiner Ostgrenze zu beseitigen, habe ich mich zur
gewaltsamen Lösung entschlossen.
2. Der Angriff gegen Polen ist nach den für Fall Weiß
getroffenen Vorbereitungen zu führen, mit den Abänderungen,
die sich beim Heer durch den inzwischen fast vollendeten
Aufmarsch ergeben.
Aufgabenverteilung und Operationsziel bleiben unverändert.
Angriffstag: 1.9.39
Angriffszeit: 4.45 Uhr
Diese Zeit gilt auch für die Unternehmungen Gdingen-Danziger
Bucht und Brücke Dirschau.
3. Im Westen kommt es darauf an, die Verantwortung für die
Eröffnung der Feindseligkeiten eindeutig England und
Frankreich zu überlassen. Geringfügigen Grenzverletzungen
ist zunächst rein örtlich entgegenzutreten. Die von uns
Holland, Belgien, Luxemburg und der Schweiz zugesicherte
Neutralität ist peinlich zu achten.
Die deutsche Westgrenze ist zu Lande an keiner Stelle ohne
meine ausdrückliche Genehmigung zu überschreiten.
Zur See gilt das gleiche für alle kriegerischen oder als
solche zu deutenden Handlungen.
Die defensiven Maßnahmen der Luftwaffe sind zunächst auf die
unbedingte Abwehr feindlicher Luftangriffe an der
Reichsgrenze zu beschränken, wobei solang als möglich die
Grenze der neutralen Staaten bei der Abwehr einzelner
Flugzeuge und kleinerer Einheiten zu achten ist. Erst wenn
beim Einsatz stärkerer franz. und engl. Angriffsverbände
über die neutralen Staaten gegen deutsches Gebiet die
Luftverteidigung im Westen nicht mehr gesichert ist, ist die
Abwehr auch über diesem neutralen Gebiet freizugeben.
Schnellste Orientierung des OKW über jede Verletzung der
Neutralität dritter Staaten durch die Westgegner ist
besonders wichtig.
4. Eröffnen England und Frankreich die Feindseligkeiten
gegen Deutschland, so ist es Aufgabe der im Westen
operierenden Teile der Wehrmacht, unter möglichster Schonung
der Kräfte die Voraussetzungen für den siegreichen Abschluß
der Operationen gegen Polen zu erhalten. Im Rahmen dieser
Aufgabe sind die feindl. Streitkräfte und deren
wehrwirtschaftl. Kraftquellen nach Kräften zu schädigen. Den
Befehl zum Beginn von Angriffshandlungen behalte ich mir in
jedem Falle vor. Das Heer hält den Westwall und trifft
Vorbereitungen, dessen Umfassung im Norden - unter
Verletzung belgischen oder holländischen Gebietes durch die
Westmächte - zu verhindern. Rücken franz. Kräfte in
Luxemburg ein, so bleibt die Sprengung der Grenzbrücken
freigegeben.
Die Kriegsmarine führt Handelskrieg mit dem Schwerpunkt
gegen England. Zur Verstärkung der Wirkung kann mit der
Erklärung von Gefahrenzonen gerechnet werden. OKM meldet, in
welchen Seegebieten und in welchem Umfang Gefahrenzonen für
zweckmäßig gehalten werden. Der Wortlaut für eine öffentl.
Erklärung ist im Benehmen mit dem Ausw. Amte vorzubereiten
und mir über OKW zur Genehmigung vorzulegen.
Die Ostsee ist gegen feindl. Einbruch zu sichern. Die
Entscheidung, ob zu diesem Zwecke die Ostsee-Eingänge mit
Minen gesperrt werden dürfen, trifft Ob. d. M. Die Luftwaffe
hat in erster Linie den Einsatz der franz. und engl.
Luftwaffe gegen das deutsche Heer und den deutschen
Lebensraum zu verhindern.
Bei der Kampfführung gegen England ist der Einsatz der
Luftwaffe zur Störung der engl. Seezufuhr, der
Rüstungsindustrie, der Truppentransporte nach Frankreich
vorzubereiten. Günstige Gelegenheit zu einem wirkungsvollen
Angriff gegen massierte engl. Flotteneinheiten, insbes.
gegen Schlachtschiffe und Flugzeugträger, ist auszunutzen.
Angriffe gegen London bleiben meiner Entscheidung
vorbehalten. Die Angriffe gegen das englische Mutterland
sind unter dem Gesichtspunkt vorzubereiten, daß
unzureichender Erfolg mit Teilkräften unter allen Umständen
zu vermeiden ist.
Adolf Hitler