Adolf Hitler
Privates Testament 1938
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Zu Händen des Ministers Lammers
Mein persönliches Testament.
Es ist sofort nach meinem Tod im
Beisein des Reichsschatzmeisters der
Partei zu eröffnen. Die Pg. Bormann und
Schaub sind unmittelbar zu verständigen.
Mein Testament -
Für den Fall meines Todes verfüge
ich:
1.) Mein Leichnam kommt nach München
wird dort in der Feldherrnhalle aufgebahrt
und im rechten Tempel der ewigen Wache
beigesetzt. (Also der Tempel neben dem
Führerbau) Mein Sarg hat dem der übrigen
zu gleichen.
2.) Mein gesamtes Vermögen vermache
ich der Partei. Die mit dem Partei-
verlage abgeschlossenen Verträge werden
dadurch nicht berührt. Ober die noch
vorhandenen oder künftigen Einnahmen
aus meinen Werken verfügt die Partei
3.) Die Partei muß dafür folgende
Beträge jährlich zur Auszahlung
bringen:
a.) An Fräulein Eva Braun - München auf Lebenszeit monatlich 1000 Mark (ein tausend Mark) also jährlich 12000 Mark. b.) An meine Schwester Angela - Dresden auf Lebenszeit monatlich 1000 Mark (eintausend Mark) also jährlich 12000 Mark. Sie hat davon ihre Tochter Trial zu unterstützen. c.) An meine Schwester Paula - Wien auf Lebenszeit monatlich 1000 Mark (eintausend Mark) also jährlich 12.000 Mark. d.) An meinen Stiefbruder Alois Hitler einen einmaligen Betrag von 60000 Mark sechzigtausend Mark). e.) An meine Haushälterin Frau Winter München auf Lebenszeit monatlich 150 Mark (einhundertfünfzig Mark) f.) An meinen alten Julius Schaub den einmaligen Betrag von 10.000 Mark
und auf Lebenszeit eine monatliche
Rente von 500 Mark (fünfhundert
Mark).
g.) Für meinen Diener Krause eine
Rente von monatlich 100 Mark
(einhundert Mark) auf Lebenszeit.
h.) für die Diener Singe und Junge
einmalig je 3000 (dreitausend) Mark
i.) für meine Verwandten in Spital
Niederösterreich den einmaligen Betrag
von 30.000 Mark (dreißigtausend) Mark
die Verteilung dieses Betrages bestimmt
meine Schwester Paula Hitler in Wien.
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4.) Die Einrichtung des Zimmers
in meiner Münchener Wohnung
in dem einst meine Nichte Geli Raubal
wohnte, ist meiner Schwester Angela zu übergeben. 5.) Meine Bücher und Briefschaften sind von Pg. (Parteigenosse) Julius Schaub zu sichten und soweit sie persönlich privater Art sind entweder zu vernichten oder meiner Schwester Paula zu übergeben. Pg. Julius Schaub hat darüber allein zu entscheiden. 6.) Meine sonstigen Wertsachen, mein Haus auf dem Obersalzberg, meine Möbel, Kunstwerte, Bilder, u.s.w. gehen in das Eigentum der Partei über. Sie sind vom Reichsschatzmeister zu verwalten. Soweit sich diese Gegenstände in meiner Berliner Wohnung in der Reichskanzlei befinden, sind sie von Pg. Schaub festzustellen.
7.) Der Reichsschatzmeister ist
berechtigt kleinere Gegenstände als
Andenken zur Erinnerung an ihren
Bruder meinen beiden Schwestern
Angela und Paula zu überlassen.
8.) Ich verordne daß die Partei
für meinen Adjudanten Bruckner
und für den Adjudanten Wiedemann
auf Lebenszeit würdig sorgt.
Ebenso für Herrn und Frau Kannenberg.
9.) Zum Vollstrecker dieses Testaments
bestimme ich die Pg. Franz. H. Schwarz
als den Reichsschatzmeister. Im Falle
seines Ablebens oder seiner Verhinderung
den Pg. Reichsleiter Martin Bormann.
Berlin den 2. Mai 1938
Adolf Hitler