01.03.1940

Weisung für den "Fall Weserübung"

1. Die Entwicklung der Lage in Skandinavien erfordert es, alle Vorbereitungen dafür zu treffen, um mit Teilkraften der Wehrmacht Dänemark und Norwegen zu besetzen ("Fall Weserübung"). Hierdurch soll englischen Übergriffen nach Skandinavien und der Ostsee vorgebeugt, unsere Erzbasis in Schweden gesichert und für Kriegsmarine und Luftwaffe die Ausgangsstellung gegen England erweitert werden.

Kriegsmarine und Luftwaffe fällt im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten die Sicherung des Unternehmens gegen das Eingreifen englischer See- und Luftstreitkräfte zu.

Die für den "Fall Weserübung" einzusetzenden Kräfte werden im Hinblick auf unsere militärpolitische Stärke gegenüber den nordischen Staaten so schwach als möglich gehalten. Ihre zahlenmäßige Schwäche muß durch kühnes Handeln und überraschende Durchführung ausgeglichen werden. Grundsätzlich ist anzustreben, der Unternehmung den Charakter einer friedlichen Besetzung zu geben, die einen bewaffneten Schutz der Neutralität der nordischen Staaten zum Ziel hat. Entsprechende Forderungen werden mit Beginn der Besetzung den Regierungen übermittelt werden. Flotten- und Luftdemonstrationen werden erforderlichenfalls den nötigen Nachdruck geben. Trotzdem auftretender Widerstand ist unter Einsatz aller militärischen Mittel zu brechen.

Mit der Vorbereitung und Führung des Unternehmens gegen Dänemark und Norwegen beauftrage ich den Kommandierenden General des XXI. A.K., General d. Inf. v. Falkenhorst (Befehlshaber der "Gruppe XXI").

Dieser untersteht mir in Führungsfragen unmittelbar. Der Stab ist aus allen drei Wehrmachtsteilen zu ergänzen.

Die für "Fall Weserübung" zur Verfügung zu stellenden Kräfte werden gesondert befohlen. Über sie darf für andere Kriegsschauplätze nicht verfügt werden.

Die Kräfte der Luftwaffe werden zur Durchführung der "Weserübung" der Gruppe XXI taktisch unterstellt. Sie treten nach Beendigung ihrer Aufgabe unter den Befehl des 0. d. L. zurück. Der Einsatz der von Kriegsmarine und Luftwaffe unmittelbar geführten Kräfte hat in engem Einvernehmen mit dem Befehlshaber der Gruppe XXI zu erfolgen.

Die Versorgung der zur Gruppe XXI abgestellten Kräfte ist durch die Wehrmachtteile nach den Anforderungen des Befehlshabers sicherzustellen.

3. Grenzübertritt gegen Dänemark und Landung in Norwegen haben gleichzeitig zu erfolgen. Die Unternehmungen sind mit größtem Nachdruck so schnell als möglich vorzubereiten. Falls der Feind die Initiative gegen Norwegen ergreift, müssen eigene Gegenmaßnahmen sofort ausgelöst werden können.

Von größter Bedeutung ist, daß unsere Maßnahmen die nordischen Staaten wie die Westgegner überraschend treffen. Dem haben alle Vorbereitungen, insbesondere die Art der Bereitstellung des Laderaums und der Truppen, ihre Einweisung und ihre Verladung Rechnung zu tragen.

Können Vorbereitungen für die Verschiffung nicht mehr geheimgehalten werden, sind Führern und Truppen andere Ziele vorzutäuschen. Der Truppe dürfen die wahren Ziele erst nach dem Auslaufen bekannt werden.

4. Besetzung Dänemarks: ("Weserübung Süd").

Aufgabe der Gruppe XXI: Überraschende Besetzung von Jütland und Fünen, anschließend Besetzling von Seeland.

Hierzu ist unter Sicherung der wichtigsten Punkte möglichst schnell bis Skagen und bis zur Ostküste von Fünen durchzustoßen. In Seeland sind als Ausgangsstellungen für die spätere Besetzung frühzeitig Stützpunkte in Besitz zu nehmen.

Die Kriegsmarine stellt Kräfte zur Sicherung der Verbindung Nyborg-Korsoer und zur raschen Besitznahme der Kleinen-Belt Brücke, nötigenfalls auch zu Truppenlandungen, zur Verfügung. Sie bereitet ferner die Küstenverteidigung vor.

Von der Luftwaffe sind Fliegerverbände in erster Linie zu Demonstrationszwecken und für Flugblattabwurf vorzusehen. Die Ausnutzung der dänischen Bodenorganisation sowie die Luftverteidigung sind sicherzustellen.

5. Besetzung Norwegens: ("Weserübung Nord").

Autgabe der Gruppe XXI: Überraschende Besetzung der wichtigsten Küstenplätze von See her und durch Luftlandeuntemehmen.

Die Kriegsmarine übernimmt Vorbereitung und Durchführung des Seetransportes der Landungstruppen und der im weiteren Verlauf nach Oslo nachzuführenden Kräfte.

Sie sichert den Nachschub auf dem Seewege dahin. Der beschleunigte Ausbau des Küstenschutzes in Norwegen ist vorzubereiten.

Die Luftwaffe hat nach erfolgter Besetzung die Luftverteidigung sowie die Ausnutzung der norwegischen Basis für die Luftkriegführung gegen England sicherzustellen.

6. Gruppe XXI meldet OKW laufend Stand der Vorbereitungen und legt eine zeitlich geordnete Übersicht über den Ablauf der Vorbereitungen vor. Dabei ist die Mindestzeitspanne, die zwischen Befehlsausgabe zum "Fall Weserübung" und der Durchführung liegen muß, anzugeben. Beabsichtigter Gefechtsstand ist zu melden.

Decknamen: Wesertag = Tag des Unternehmens
Weserzeit = Uhrzeit des Unternehmens

(gez.) Adolf Hitler

Quellen:

  1. H. A. Jacobsen, Der Weg zur Teilung der Welt, S. 59f
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