22.7.1941

Anweisung des Armeeoberkommandos 11

Ein Sonderfall gibt Veranlassung, auf Folgendes ausdrücklich hinzuweisen:

Bei der in Osteuropa herrschenden Auffassung vom Wert des Menschenlebens können deutsche Soldaten Zeugen von Vorgängen werden (Massenhinrichtungen, Ermordung von Zivilgefangenen, Juden u.a.m), die sie im Augenblick nicht verhindern können, die aber zutiefst gegen das deutsche Ehrgefühl verstoßen.

Es ist eine Selbstverständlichkeit für jeden gesund empfindenden Menschen, dass von solchen abscheulichen Ausschreitungen keine fotografischen Aufnahmen angefertigt werden oder über sie in Briefen an die Heimat berichtet wird. Das Anfertigen oder Verbreiten solcher Fotografien oder Berichte über solche Vorgänge werden als ein Untergraben von Anstand und Manneszucht in der Wehrmacht angesehen und streng bestraft. Alle etwa vorhandenen Bilder oder Berichte über solche Ausschreitungen sind zusammen mit den Negativen einzuziehen und unter Angabe des Herstellers oder Verbreiters dem Ic/A.O. der Armee einzusenden.

Ein neugieriges Begaffen solcher Vorgänge liegt unter der Würde des deutschen Soldaten.

Für das Armeeoberkommando:
Der Chef des Generalstabes
Im Entwurf gez.:
W ö h l e r

Quellen:

  1. Poliakov/Wulf
    Das Dritte Reich und seine Diener, S. 375
    Wiesbaden 1989
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