3012-PS (6)

Verordnung für die Ostgebiete

Abschrift von Abschrift

Sonderkommando 4 a
den 19.3.43

Geheim!

An alle
Kommandoführer der SD-Aussenkommandos
persönlich

Aufgabe von Sicherheitspolizei und SD ist die Erkundung und Bekämpfung von Reichsfeinden im Interesse der Sicherheit, im Operationsgebiet besonders die Sicherheit der Truppe. Neben der Vernichtung aktiver vorgetretener Gegner sind durch vorbeugende Massnahmen solche Elemente auszumerzen, die auf Grund ihrer Gesinnung oder Vergangenheit bei dazu günstigen Umständen als Feinde aktiv hervortreten können. Die Sicherheitspolizei führt diese Aufgabe entsprechend den allgemeinen Weisungen des Führers mit jeder erforderlichen Härte durch. Scharfes Durchgreifen ist besonders in bandengefährdeten Gebieten nötig. Die Zuständigkeit von Sicherheitspolizei im Operationsgebiet gründet sich auf die Barbarossa-Erlasse. Die in der letzten Zeit in erheblichem Masstab durchgeführten sicherheitspolizeilichen Massnahmen hielt ich aus zweierlei Gründen für notwendig.

1.) Die Frontlage in meinem Gebiet hatte sich dermassen zugespitzt, dass die Bevölkerung, z.T. beeinflusst durch die im chaotischen Zustand zurückflutenden Ungarn und Italiener, offen gegen uns Stellung nahmen.

2.) Die starken Bandenzüge, vor allen Dingen aus dem Briansker Wald kommend, waren ein weiterer Grund. Ausserdem schossen in allen Rayons neue Bandengruppen, gebildet aus der Bevölkerung, wie Pilze aus der Erde. Die Beschaffung von Waffen bereitete offensichtlich keine Schwierigkeiten. Es wäre unverantwortlich gewesen, wenn wir diesem ganzen Treiben tatenlos zugesehen hätten. Dass jede Massnahme Härten mit sich bringt, liegt auf der Hand. Als wesentliche Punkte der harten Massnahmen nehme ich folgende heraus:

1.) Die Erschiessung der ungarischen Juden,
2.) Die Erschiessung von Agronomen,
3.) Die Erschiessung von Kindern,
4.) Die restlose Niederbrennung von Dörfern,
5.) Fluchten von SD-Häftlingen.

Chef der Einsatzgruppe C bestätigte nochmals die Richtigkeit der durchgeführten Massnahmen und sprach seine Anerkennung aus für das radikale Durchgreifen.

Mit Rücksicht auf die augenblickliche politische Lage, vor allen Dingen in der Rüstungsindustrie in der Heimat, sind die sicherheitspolizeilichen Massnahmen weitgehendst dem Arbeitseinsatz für Deutschland unterzuordnen. Die Ukraine hat in kürzester Frist 1 Million Arbeiter für die Rüstungsindustrie freizustellen, wovon aus unserem Gebiet täglich 500 Mann zu stellen sind.

Die Arbeit der Aussenkommandos ist daher ab sofort umzustellen. Hierzu wird folgendes angeordnet:

1.) Sonderbehandlungen sind auf ein Mindestmass zu beschränken.

2.) Die Erfassung der KP-Funktionäre, Aktivisten usw. haben zunächst nur listenmässig zu erfolgen, ohne Verhaftungen vorzunehmen. Es geht z.B. nicht mehr an, dass bei KP-Mitgliedern die nähere Verwandtschaft verhaftet wird. Auch Mitglieder des Komsomolz sind nur dann festzunehmen, wenn diese in einer führenden Stellung tätig waren.

3.) Die Tätigkeit der Arbeitsbehörden, bzw. der Werbekommissionen sind weitgehendst zu unterstützen. Dabei wird es nicht immer ohne Zwangsmittel abgehen. Bei einer Besprechung mit dem Leiter der Arbeitseinsatzstäbe wurde vereinbart, dass überall dort, wo Entlassungen von Häftlingen vorgenommen werden können, diese dem Beauftragten der Arbeitsbehörde zur Verfügung gestellt werden. Bei der Überholung von Dörfern, bzw. notwendig werdenden Niederbrennung eines Dorfes wird die gesamte Bevölkerung dem Beauftragten zwangsweise zur Verfügung gestellt.

4.) Grundsätzlich werden keine Kinder mehr erschossen.

5.) Die Bandenberichterstattung, sowie Bandeneinsätze bleiben hiervon unberührt. Ich mache jedoch darauf aufmerksam, dass die Bandeneinsätze nur mit meiner Zustimmung zu erfolgen haben.

6.) Die Gefängnisse sind grundsätzlich leer zu halten.

Wir müssen uns darüber klar sein, dass der Slawe jede weiche Behandlung als Schwäche auslegt und sich sofort in solchen Momenten darauf einstellt. Wenn wir also durch obige Anordnung unsere harten sicherheitspolizeilichen Massnahmen vorübergehend einschränken, so geschieht dies nur aus folgendem Grund. Das Wichtigste ist die Arbeiterbeschaffung. Eine Überprüfung der ins Reich zu verschickenden Personen erfolgt nicht. Es sind daher auch keine schriftlichen Bescheinigungen für politische Überprüfung und dergleichen abzugeben.

gez. Christensen
SS-Sturmbannführer u.Kdr

F.d.R.d.A.
gez. Unterschr.
Gschz. Ang.
F.d.R.d.A.
Bender
KVR

Übersicht:

Quellen:

  1. Der Nürnberger Prozess, Urkunden und anderes Beweismaterial
    Delphin-Verlag, München 1989
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